|
02.07.2003 Fünf Jahre Garantie und Top-ServiceKundenbetreuung hört bei Rukka nach dem Kauf nicht auf
Weit über den üblichen Rahmen hinaus gewährt Rukka auf Jacken und Hosen fünf Jahre Garantie, wenn es sich um Material - oder Verarbeitungsfehler handelt. Zwei Jahre währt die Garantie auf Wäsche und Accessoires. Von der Haftung ausgeschlossen sind in allen Fällen lediglich fehlerhafter Gebrauch, bzw. normaler Verschleiß, Ansprechpartner bei Garantiefällen (z.B. Sturzschäden) ist für den Kunden der Rukka Vertragshändler, der sich um eine Weiterleitung an den Rukka Kundendienst kümmert. Dieser begutachtet den Schaden und überprüft den Garantie-Anspruch, repariert oder ersetzt gegebenenfalls das Kleidungsstück. Bei Reparaturen wird erst ein Kostenvoranschlag angefertigt, bei Bestätigung durch den Kunden beseitigt Rukka den Schaden. Für die Wartezeit kann übergangsweise kostenlos Ersatzbekleidung zur Verfügung gestellt werden. Wichtig: Vor der Abgabe beim Rukka Kundendienst sind die Teile zu säubern und die Protektoren zu entfernen. Zur Bearbeitung von Garantieanfragen muss die Kaufquittung vorliegen.
| |||
| |||
|
motorradmarkt.at, © 2004, powered by INFORMATICS |